Das Begegnungszentrum wird während den Sommermonaten Juli - August nicht vermietet.
Das Begegnungszentrum BGZ kann von kirchlichen und nicht-kirchlichen Gruppen und Vereinen genutzt werden. Bei Terminkollisionen erhalten allerdings kirchliche Nutzer den Vorzug. Auch Privatpersonen können das BGZ für Familienfeiern mieten.
Die Vermietung des BGZ bezieht sich nur auf die oberen Räume, nicht aber auf den Kirchplatz! Das Parkieren auf dem Kirchplatz ist, ausser für Behinderte, verboten. Material darf zugeführt werden.
In den Monaten Juli- August bleibt das BGZ geschlossen.
Die Gebühr ist beim Pfarreisekretariat zu entrichten. Ebenfalls ein Depot von 300 Franken. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Benützungsreglement behält sich der Pfarreirat vor, das Depot ganz oder teilweise einzubehalten.
Reservationen werden durch das Pfarreisekretariat oder über das Formular unten entgegengenommen.
Die Miete und das Depot von Fr. 300.- sind spätestens bis einen Monat vor dem Anlass beim Pfarreisekretariat zu entrichten.
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Benützungsreglement behält sich der Pfarreirat vor, das Depot ganz oder teilweise einzubehalten.